Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (PDF)

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Intra AI GbR

Stand: Juni 2026

Inhaltsverzeichnis

1. Geltungsbereich

2. Begriffsbestimmungen

3. Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung

4. KI-spezifische Hinweise und Transparenz

5. Vertragsschluss

6. Nutzungsrechte

7. Pflichten des Kunden

8. Integrationen und Drittdienste

9. Nutzungslimits (Fair Use Policy)

10. Speicherung und automatische Löschung von Inhalten

11. Verfügbarkeit, Service Level und Mängelrechte

12. Vergütung und Zahlungsbedingungen

13. Vertragsdauer und Kündigung

14. Haftung

15. Datenschutz und Datensicherheit

16. Geheimhaltung

17. Leistungsänderungen und Änderungen dieser AGB

18. Anbieterwechsel und Exit-Management

19. Schlussbestimmungen

1. Geltungsbereich

1.1 Anwendungsbereich.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der Intra AI GbR, Drachenfelsstraße 9, 80997 München, Deutschland (nachfolgend „Anbieter“), gelten für sämtliche Verträge über die Bereitstellung und Nutzung der KI-gestützten Softwareplattform „Intra AI“ (nachfolgend „Plattform“ oder „Dienste“), die zwischen dem Anbieter und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) geschlossen werden.

1.2 Unternehmergeschäft.

Die Dienste des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Der Kunde bestätigt mit Vertragsschluss, dass er die Dienste ausschließlich zu gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Zwecken nutzt.

1.3 Ausschluss abweichender Bedingungen.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Die Erbringung von Leistungen durch den Anbieter in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden stellt keine solche Zustimmung dar.

1.4 Maßgebliche Fassung.

Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB, vorbehaltlich späterer Änderungen nach Ziffer 17. Der Anbieter stellt dem Kunden bei Vertragsschluss die geltende Fassung der AGB in dauerhaft abrufbarer Form zur Verfügung.

2. Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser AGB bezeichnet:

(a) „Nutzer“: eine natürliche Person, der der Kunde im Rahmen des vertraglich vereinbarten Umfangs ein persönliches Nutzerkonto auf der Plattform zuweist (insbesondere Mitarbeitende des Kunden);

(b) „Input“: sämtliche vom Kunden oder seinen Nutzern in die Plattform eingegebene oder hochgeladene Inhalte (insbesondere Texteingaben/Prompts, Dokumente, Bilder, Audiodateien);

(c) „Outputs“: die von den KI-Modellen auf Grundlage der Inputs generierten Ergebnisse;

(d) „KI-Dienste“: die vom Anbieter zur Inferenz eingebundenen KI-Modelle und die hierfür genutzte Infrastruktur von Unterauftragnehmern;

(e) „Angebot“: das individuelle, zwischen den Parteien vereinbarte Angebot einschließlich Leistungsbeschreibung und Anlagen;

(f) „Abrechnungszeitraum“: der Kalendermonat, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist; der Abrechnungszeitraum betrifft die Vergütung und kann vom Kontingentzeitraum (Ziffer 9.1) abweichen.

3. Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung

3.1 Leistungsumfang.

Der Anbieter stellt dem Kunden eine webbasierte Softwareplattform zur Nutzung von Diensten der Künstlichen Intelligenz (KI) als Software-as-a-Service (SaaS) zur Verfügung. Die Plattform ermöglicht dem Kunden, je nach vertraglich vereinbartem Funktionsumfang, insbesondere:

(a) die Nutzung eines Chat-Interfaces zur Interaktion mit verschiedenen KI-Sprachmodellen;

(b) das Hochladen und die KI-gestützte Analyse von Dokumenten (u. a. PDF-, Office-, Text- und E-Mail-Dateien) und Bildern, einschließlich Texterkennung (OCR);

(c) die Nutzung von Retrieval-Augmented Generation (RAG) zur kontextbezogenen Verarbeitung kundeneigener Dokumente, einschließlich geteilter Wissensräume („Projekte“);

(d) die Einrichtung und Nutzung spezialisierter KI-Agenten, auch nach Absprache mit dem Kunden;

(e) eine KI-gestützte Websuche- und Recherchefunktion (Ziffer 7.3);

(f) die Ausführung KI-generierten Programmcodes in einer isolierten, netzwerkgetrennten Sandbox-Umgebung („Code-Interpreter“);

(g) Spracheingabe mittels auf der Plattforminfrastruktur betriebener Spracherkennung; Audiodaten werden hierbei nur transient für die Dauer der Verarbeitung im Arbeitsspeicher verarbeitet und nicht dauerhaft gespeichert;

(h) das Teilen von Konversationen mit anderen Nutzern der Organisation des Kunden, Volltextsuche über eigene Konversationen sowie Verwaltungsfunktionen für Administratoren (u. a. Nutzerverwaltung, Audit-Protokolle);

(i) die Anbindung unternehmenseigener Systeme mittels Single Sign-On (SSO) über OpenID Connect (OIDC) auf Basis von OAuth 2.0, sofern vereinbart;

(j) die Anbindung von Drittdiensten gemäß Ziffer 8.

3.2 Konkretisierung durch Leistungsbeschreibung.

Der genaue Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich aus dem Angebot sowie etwaigen zusätzlichen Leistungsbeschreibungen. Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und dem Angebot gehen die Regelungen des Angebots vor.

3.3 Dedizierte Instanz.

Die Plattform wird für jeden Kunden als eigenständige, logisch und infrastrukturell getrennte Instanz betrieben; Datenbanken und Speichersysteme werden nicht mit anderen Kunden geteilt. Ein Zugriff anderer Kunden auf Daten des Kunden wird hierdurch nach dem Stand der Technik verhindert.

3.4 Hosting und Infrastruktur.

Die Plattform wird auf Serverinfrastruktur in Rechenzentren innerhalb der Bundesrepublik Deutschland betrieben; die genutzten Rechenzentren verfügen über eine Zertifizierung nach ISO/IEC 27001, deren jeweiliger Umfang sich aus der Anlage „Technisch-organisatorische Maßnahmen (TOM)“ zur AVV ergibt. Für die KI-Inferenz setzt der Anbieter ausschließlich Unterauftragnehmer mit Rechenzentrumsstandorten in der Bundesrepublik Deutschland oder im übrigen Gebiet der Europäischen Union ein; die jeweils aktuellen Unterauftragnehmer ergeben sich aus der Subunternehmerliste zur Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung (AVV). Eine Verarbeitung von Kundendaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) durch den Anbieter findet nicht statt, sofern nicht im Rahmen einer gesonderten Vereinbarung mit dem Kunden ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde; vom Kunden bzw. seinen Nutzern veranlasste Übermittlungen an Drittdienste (Ziffer 8) und externe Suchdienste (Ziffer 7.3) bleiben unberührt.

3.5 KI-Modelle und KI-Dienste.

Der Anbieter stellt dem Kunden Zugang zu ausgewählten KI-Modellen zur Verfügung. Es gilt:

(a) Standmäßig werden Modelle (Open-Weights-Modelle) eingesetzt, die auf der Infrastruktur europäischer Unterauftragnehmer in der Bundesrepublik Deutschland betrieben werden. Eine Übermittlung von Inputs oder Outputs an die jeweiligen Modellhersteller erfolgt dabei nicht.

(b) Auf expliziten Wunsch des Kunden können zusätzliche KI-Dienste aktiviert werden, einschließlich solcher von Anbietern, die zu einem Konzern mit Sitz außerhalb der EU gehören (z. B. KI-Dienste in der AWS-Region Frankfurt). Solche zusätzlichen KI-Dienste werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Kunden in Textform aktiviert; Ziffer 15.5 und 15.6 bleiben unberührt.

(c) Die konkret verfügbaren Modelle können sich im Laufe der Vertragslaufzeit ändern. Der Anbieter behält sich vor, einzelne Modelle durch funktional mindestens gleichwertige Modelle (insbesondere hinsichtlich Aufgabenabdeckung, Sprachunterstützung und Kontextumfang) zu ersetzen, sofern hierdurch die vertragsgemäße Nutzung durch den Kunden nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Der Wegfall eines im Angebot ausdrücklich zugesicherten Modells ohne gleichwertigen Ersatz richtet sich nach Ziffer 17.2 und 17.3.

3.6 BETA-Funktionen.

Der Anbieter kann einzelne Funktionen als Vorab-, Test- oder Beta-Version bereitstellen und als solche kennzeichnen. Beta-Funktionen sind nicht Bestandteil des geschuldeten Leistungsumfangs, können Fehler enthalten, unterliegen nicht dem Service Level nach Ziffer 11 und können jederzeit geändert oder eingestellt werden. Für die Nutzung von Beta-Funktionen mit produktiven oder sensiblen Daten trägt der Kunde die Verantwortung.

4. KI-spezifische Hinweise und Transparenz

4.1 Technische Funktionsweise und Beschränkungen.

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die bereitgestellten KI-Modelle auf statistischen Verfahren des maschinellen Lernens basieren. Die KI-Systeme generieren Outputs auf Basis von Wahrscheinlichkeitsberechnungen und den vom Kunden bereitgestellten Inputs.

4.2 Hinweis auf mögliche Ungenauigkeiten.

(a) KI-generierte Outputs können Ungenauigkeiten, Fehler oder inhaltlich unzutreffende Informationen enthalten (sogenannte „Halluzinationen“), auch wenn sie detailliert und überzeugend formuliert erscheinen.

(b) Die Outputs spiegeln nicht notwendigerweise korrekte, aktuelle oder vollständige Informationen wider.

(c) Die generierten Inhalte stellen weder die Ansichten des Anbieters dar, noch wurden sie vom Anbieter auf ihre Richtigkeit geprüft.

(d) KI-generierte Outputs ersetzen keine professionelle Beratung, insbesondere keine rechtliche, medizinische, steuerliche oder anderweitige fachspezifische Beratung.

(e) Die Qualität und Zuverlässigkeit der Outputs hängt maßgeblich von der Qualität und Formulierung der Inputs ab.

4.3 Keine Beschaffenheitsvereinbarung hinsichtlich der Output-Richtigkeit.

Geschuldet ist die Bereitstellung und der Betrieb der Plattform sowie die Anbindung der KI-Dienste nach dem Stand der Technik. Die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder Eignung einzelner Outputs für einen bestimmten Zweck ist aufgrund der unter Ziffer 4.1 und 4.2 beschriebenen, systemimmanenten Eigenschaften generativer KI keine vereinbarte Beschaffenheit der Leistung.

4.4 Prüfpflicht des Kunden.

Der Kunde ist verpflichtet, KI-generierte Outputs vor ihrer Verwendung eigenständig auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Eignung für den beabsichtigten Verwendungszweck zu prüfen. Der Kunde darf sich nicht ohne unabhängige Überprüfung auf KI-generierte Inhalte verlassen, insbesondere nicht bei Entscheidungen mit rechtlichen, finanziellen, gesundheitlichen oder sonstigen erheblichen Auswirkungen.

4.5 KI-Kompetenzanforderung.

Der Kunde verpflichtet sich gemäß Art. 4 der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), sicherzustellen, dass alle Personen, die in seinem Auftrag mit der Plattform arbeiten, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen. Dies umfasst insbesondere angemessene Kenntnisse über:

(a) die grundlegende Funktionsweise und Grenzen von KI-Systemen;

(b) die Risiken KI-generierter Inhalte;

(c) die sachgerechte Formulierung von Prompts;

(d) die kritische Bewertung und Überprüfung von KI-Outputs.

Die den Anbieter selbst treffenden Pflichten aus Art. 4 der KI-Verordnung bleiben unberührt; der Anbieter unterstützt den Kunden durch die Hinweise in dieser Ziffer 4, Dokumentation und produktinterne Hinweise.

4.6 Transparenz- und Kennzeichnungspflichten (Art. 50 KI-Verordnung).

(a) Die Plattform ist so gestaltet, dass für Nutzer erkennbar ist, dass sie mit einem KI-System interagieren.

(b) Soweit den Anbieter als Anbieter eines KI-Systems gesetzliche Pflichten zur maschinenlesbaren Kennzeichnung KI-generierter Inhalte treffen, setzt der Anbieter diese nach Maßgabe der jeweils geltenden technischen Standards um.

(c) Die den Kunden als Betreiber treffenden Transparenzpflichten – insbesondere die Offenlegung künstlich erzeugter oder manipulierter Bild-, Audio- oder Videoinhalte (Deepfakes) sowie die Kennzeichnung veröffentlichter KI-generierter Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse – obliegen ausschließlich dem Kunden. Gleiches gilt für sonstige gesetzliche Kennzeichnungspflichten bei der Weiterverwendung von Outputs.

4.7 Modellspezifische Einschränkungen.

Die eingebundenen KI-Modelle können eigene Nutzungsrichtlinien und Sicherheitsmechanismen (sogenannte „Guardrails“) implementiert haben, die bestimmte Anfragen ablehnen oder die Art der generierten Antworten einschränken. Der Anbieter hat auf diese modellseitigen Beschränkungen keinen Einfluss.

5. Vertragsschluss

5.1 Vertragsanbahnung.

Die Darstellung der Dienste auf der Website des Anbieters sowie in Informationsmaterialien stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.

5.2 Angebotsannahme.

Der Vertrag kommt zustande durch:

(a) die schriftliche Auftragsbestätigung des Anbieters nach Eingang einer Bestellung des Kunden; oder

(b) die Unterzeichnung eines individuellen Angebots durch beide Parteien; oder

(c) die tatsächliche Bereitstellung der Dienste durch den Anbieter nach Bestellung durch den Kunden.

5.3 Vertragssprache.

Für den Vertragsschluss sowie die gesamte Vertragskommunikation steht die deutsche Sprache zur Verfügung.

5.4 Nutzerverwaltung.

Der Kunde benennt einen oder mehrere Administratoren, die für die Verwaltung der Nutzerkonten innerhalb der Organisation des Kunden verantwortlich sind. Die Einrichtung von Nutzerkonten erfolgt durch den Anbieter oder durch die vom Kunden benannten Administratoren. Eine Selbstregistrierung außenstehender Dritter findet nicht statt.

6. Nutzungsrechte

6.1 Einräumung von Nutzungsrechten.

Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertragsverhältnisses das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Plattform im Rahmen des vertraglich vereinbarten Umfangs zu nutzen. Die Nutzung ist auf die im Vertrag vereinbarte Anzahl von Nutzern beschränkt.

6.2 Nutzungsumfang.

Das Nutzungsrecht berechtigt den Kunden zur Nutzung der Plattform für eigene geschäftliche Zwecke. Eine Nutzung zugunsten Dritter, insbesondere ein Betrieb der Plattform als Dienstleistung für Dritte (Weiterverkauf, ASP, SaaS), ist nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters in Textform zulässig.

6.3 Rechte an Inputs.

Der Kunde behält sämtliche Rechte an seinen Inputs. Der Kunde räumt dem Anbieter das Recht ein, die Inputs in dem Umfang zu verarbeiten, der zur Erbringung der vertragsgemäßen Leistungen erforderlich ist.

6.4 Rechte an Outputs.

Die vom Kunden generierten Outputs stehen dem Kunden zu, soweit dem keine Rechte des Anbieters oder Dritter entgegenstehen. Der Anbieter macht an den Outputs des Kunden keine eigenen Rechte geltend. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass KI-Modelle bei ähnlichen Inputs ähnliche oder identische Outputs für andere Nutzer oder Dritte erzeugen können und an Outputs daher keine Ausschließlichkeit besteht.

6.5 Keine Nutzung für Modelltraining.

Der Anbieter verwendet Inputs und Outputs des Kunden nicht zum Training, zur Verbesserung oder zur Weiterentwicklung von KI-Modellen, sofern der Kunde nicht ausdrücklich und gesondert in eine solche Verwendung eingewilligt hat. Der Anbieter stellt durch entsprechende Vereinbarungen mit den eingesetzten Unterauftragnehmern sicher, dass auch diese Inputs und Outputs des Kunden nicht zu Trainingszwecken verwenden.

7. Pflichten des Kunden

7.1 Rechtmäßige Nutzung.

Der Kunde verpflichtet sich, die Plattform ausschließlich im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, diesen AGB und den anerkannten Regeln der Technik zu nutzen.

7.2 Unzulässige Nutzung.

Dem Kunden ist insbesondere untersagt:

(a) die Nutzung der Plattform zur Erzeugung, Verarbeitung oder Verbreitung rechtswidriger Inhalte;

(b) die Eingabe von Inhalten, die gegen Urheberrechte, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte oder sonstige Rechte Dritter verstoßen;

(c) der Versuch, Sicherheitsmaßnahmen der Plattform zu umgehen oder zu beeinträchtigen;

(d) die Nutzung der Plattform in einer Weise, die den Betrieb der Plattform oder die Nutzung durch andere beeinträchtigt;

(e) das automatisierte Abfragen oder Auslesen von Inhalten (Scraping) über die bereitgestellten Schnittstellen hinaus;

(f) die Nutzung der Plattform für Praktiken, die nach Art. 5 der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) verboten sind.

7.3 Besondere Kategorien personenbezogener Daten.

Verarbeitet der Kunde über die Plattform besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) oder Daten, die einem Berufsgeheimnis unterliegen, stellt er sicher, dass hierfür eine tragfähige Rechtsgrundlage besteht und etwaige berufsrechtliche Anforderungen (z. B. § 203 StGB) erfüllt sind.

7.4 Verantwortung für Inputs.

Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für alle von ihm oder seinen Nutzern eingegebenen Inhalte. Der Kunde stellt sicher, dass er zur Eingabe aller Inhalte berechtigt ist und durch die Eingabe keine Rechte Dritter verletzt werden.

7.5 Verantwortung für Outputs.

Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Verwendung der generierten Outputs. Die Entscheidung über die Eignung und Verwendung von Outputs für den jeweiligen Verwendungszweck obliegt ausschließlich dem Kunden.

7.6 Zugangsdaten.

Der Kunde ist verpflichtet, Zugangsdaten zur Plattform vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte zu schützen. Der Kunde hat den Anbieter unverzüglich zu informieren, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Zugangsdaten Dritten bekannt geworden sind oder missbräuchlich verwendet werden.

7.7 Mitwirkungspflichten.

Der Kunde wirkt an der Vertragserfüllung in dem erforderlichen Umfang mit. Er stellt insbesondere alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.

7.8 Datensicherung.

Der Kunde ist – unbeschadet der Speicher- und Löschregelungen in Ziffer 10 – für die regelmäßige Sicherung seiner Daten, insbesondere der in die Plattform hochgeladenen Dokumente und der für ihn wesentlichen Outputs, selbst verantwortlich. Die Plattform stellt hierfür Exportfunktionen bereit.

7.9 Freistellung.

Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer rechtswidrigen Nutzung der Plattform durch den Kunden oder dessen Nutzer oder aufgrund von Rechtsverletzungen durch vom Kunden eingegebene Inhalte geltend gemacht werden. Dies umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Die Freistellung gilt nicht, soweit der Kunde die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat. Der Anbieter wird den Kunden über geltend gemachte Ansprüche unverzüglich informieren, ohne Zustimmung des Kunden keine Anerkenntnisse oder Vergleiche schließen und ihm im rechtlich zulässigen Rahmen die Verteidigung überlassen oder sich mit ihm über die Verteidigung abstimmen.

8. Integrationen und Drittdienste

8.1 Optionale Integrationen.

Die Plattform kann die Anbindung von Diensten dritter Anbieter ermöglichen (nachfolgend „Drittdienste“), insbesondere Microsoft 365 (u. a. Outlook, Teams, SharePoint, OneDrive), Google Workspace, GitHub, GitLab, LinkedIn sowie kundenspezifische Systeme. Die Aktivierung erfolgt ausschließlich auf Veranlassung des Kunden bzw. des jeweiligen Nutzers, in der Regel durch Autorisierung über das Berechtigungsverfahren des Drittanbieters (z. B. OAuth 2.0).

8.2 Verhältnis zum Drittanbieter.

Für die Nutzung von Drittdiensten gelten ausschließlich die zwischen dem Kunden bzw. Nutzer und dem jeweiligen Drittanbieter bestehenden Verträge, Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen. Der Anbieter ist nicht Vertragspartei dieser Vereinbarungen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Anbindung und die damit verbundene Datenverarbeitung durch den Drittanbieter – einschließlich etwaiger Verarbeitungen außerhalb des EWR – auf einer tragfähigen Rechtsgrundlage erfolgen (einschließlich etwaiger Vereinbarungen nach Art. 28 DSGVO und Garantien nach Art. 44 ff. DSGVO mit dem Drittanbieter).

8.3 Datenaustausch.

Bei aktivierter Integration werden Daten zwischen der Plattform und dem Drittdienst in dem Umfang ausgetauscht, der für die jeweilige Funktion erforderlich ist und den der Nutzer durch die erteilten Berechtigungen festlegt. Zugriffstoken werden auf der Plattform verschlüsselt gespeichert. Der Kunde bzw. Nutzer kann die Verbindung jederzeit trennen; gespeicherte Zugangsdaten zum Drittdienst werden dann gelöscht.

8.4 Keine Einstandspflicht für Drittdienste.

Der Anbieter schuldet weder die Verfügbarkeit noch die Funktionsfähigkeit, Sicherheit oder Rechtskonformität von Drittdiensten. Ändert ein Drittanbieter seine Schnittstellen oder Bedingungen, kann die betroffene Integration angepasst oder eingestellt werden; Ziffer 17 gilt entsprechend. Zeiten der Nichtverfügbarkeit von Drittdiensten gelten nicht als Ausfallzeit im Sinne der Ziffer 11.

9. Nutzungslimits (Fair Use Policy)

9.1 Token-Kontingent.

Jedem Nutzer steht je Kontingentzeitraum ein Kontingent von 25.000.000 Tokens zur Verfügung, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist. „Kontingentzeitraum“ ist der rollierende Zeitraum von dreißig (30) Tagen ab Bereitstellung des jeweiligen Nutzerkontos bzw. ab Ablauf des vorangegangenen Kontingentzeitraums, sofern im Angebot nichts anderes (z. B. der Kalendermonat) vereinbart ist; er kann vom Abrechnungszeitraum für die Vergütung abweichen. Das Kontingent umfasst sowohl Input-Tokens (eingegebene und der Anfrage zugrunde gelegte Inhalte) als auch Output-Tokens (vom KI-Modell generierte Inhalte).

9.2 Speicherplatz.

Für das Hochladen und die Speicherung von Dokumenten steht jedem Nutzer Speicherplatz von 5 GB zur Verfügung, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist. Die maximale Größe einzelner Dateien kann technisch begrenzt sein.

9.3 Überschreitung des Kontingents.

Bei Erreichen des Token-Kontingents vor Ablauf des Kontingentzeitraums kann die Nutzung der KI-Funktionen für den betroffenen Nutzer bis zum Beginn des nächsten Kontingentzeitraums eingeschränkt werden, es sei denn, der Kunde erwirbt ein zusätzliches Kontingent. Einschränkungen nach dieser Ziffer stellen keinen Mangel und keine Nichtverfügbarkeit im Sinne der Ziffer 11 dar.

9.4 Erweiterung.

Die Erweiterung der Nutzungslimits ist gegen gesonderte Vergütung möglich. Die Konditionen für zusätzliche Kontingente werden im Angebot oder auf Anfrage mitgeteilt.

9.5 Keine Übertragung.

Nicht verbrauchte Token-Kontingente verfallen am Ende des jeweiligen Kontingentzeitraums und werden nicht in den folgenden Zeitraum übertragen.

9.6 Technische Schutzmechanismen.

Zum Schutz der Plattform und ihrer Nutzer können angemessene technische Ratenbegrenzungen (z. B. Anfragen pro Minute, gleichzeitige Anfragen, Upload-Frequenz) bestehen. Diese werden so bemessen, dass die vertragsgemäße Nutzung nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

10. Speicherung und automatische Löschung von Inhalten

10.1 Speicherung.

Konversationen (Eingaben und Outputs) sowie hochgeladene Dateien werden – mit Ausnahme von Inhalten im Inkognito-Modus (Ziffer 10.3) – verschlüsselt auf der Kundeninstanz gespeichert, um die Funktionen der Plattform (z. B. Konversationsverlauf, RAG) bereitzustellen.

10.2 Automatische Löschung.

Sofern im Angebot keine abweichenden Aufbewahrungsfristen vereinbart sind, werden Konversationen und hochgeladene Dateien nach Ablauf von neunzig (90) Tagen seit ihrer letzten Verwendung bzw. Änderung automatisch gelöscht; das Fortbestehen in Sicherungskopien richtet sich nach Ziffer 10.4. Während einer laufenden Übergangsfrist nach Ziffer 18.3 wird die automatische Löschung für die vom Export betroffenen Inhalte ausgesetzt. Der Kunde ist für die rechtzeitige Sicherung benötigter Inhalte verantwortlich (Ziffer 7.9).

10.3 Inkognito-Modus.

Sofern der Inkognito-Modus auf der Instanz des Kunden bereitgestellt ist und vom Nutzer aktiviert wird, werden die betreffenden Konversationen nicht dauerhaft gespeichert.

10.4 Sicherungskopien.

Zur Absicherung gegen Datenverlust erstellt der Anbieter verschlüsselte Sicherungskopien der Kundeninstanz. Sicherungskopien werden nach spätestens dreißig (30) Tagen zyklisch überschrieben bzw. gelöscht. Gelöschte Inhalte können daher in Sicherungskopien noch bis zu dreißig (30) Tage fortbestehen, bevor sie endgültig entfernt sind.

10.5 Löschung von Nutzerkonten.

Bei Löschung eines Nutzerkontos werden die zugehörigen personenbezogenen Daten und Inhalte über alle Speichersysteme der Kundeninstanz hinweg gelöscht; kryptografische Schlüssel des Nutzers werden vernichtet, sodass etwaige Restbestände dauerhaft unlesbar sind (Crypto-Shredding).

10.6 Protokolldaten.

Sicherheits- und Audit-Protokolle werden für die im Angebot bzw. in der AVV (Anhang TOM) festgelegte Dauer aufbewahrt und anschließend automatisch gelöscht.

11. Verfügbarkeit, Service Level und Mängelrechte

11.1 Verfügbarkeitsgarantie.

Der Anbieter stellt die Plattform mit einer Gesamtverfügbarkeit von 99 % im Monatsmittel am Übergabepunkt zur Verfügung. Der Übergabepunkt ist der Routerausgang des jeweils genutzten Rechenzentrums.

11.2 Berechnung der Verfügbarkeit.

Die Verfügbarkeit berechnet sich nach folgender Formel: Verfügbarkeit (%) = ((Gesamtminuten des Monats − Ausfallminuten) / Gesamtminuten des Monats) × 100.

11.3 Ausnahmen.

Nicht als Ausfallzeit gelten:

(a) geplante Wartungsarbeiten, die mindestens fünf (5) Werktage im Voraus angekündigt wurden und außerhalb der Kernzeiten (Montag bis Freitag, 9:00 bis 17:00 Uhr MEZ/MESZ) durchgeführt werden;

(b) Unterbrechungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Umständen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat;

(c) Störungen, die durch den Kunden oder dessen Nutzer verursacht wurden;

(d) Nichtverfügbarkeit von Drittdiensten im Sinne der Ziffer 8;

(e) Störungen der KI-Dienste oder sonstiger Unterauftragnehmer, die der Anbieter nicht zu vertreten hat und die er auch durch sorgfältige Auswahl und Überwachung sowie zumutbare technische Vorkehrungen nicht abwenden konnte;

(f) Nichtverfügbarkeit aufgrund von Störungen der öffentlichen Telekommunikationsnetze;

(g) Einschränkungen aufgrund der Überschreitung von Nutzungslimits gemäß Ziffer 9.3.

11.4 Wartungsfenster.

Für geplante Wartungsarbeiten stehen dem Anbieter maximal acht (8) Stunden pro Monat zur Verfügung. Der Anbieter wird Wartungsarbeiten nach Möglichkeit in nutzungsarmen Zeiten durchführen.

11.5 Kompensation bei Unterschreitung.

Bei Unterschreitung der vereinbarten Verfügbarkeit gewährt der Anbieter dem Kunden auf Verlangen eine Gutschrift auf die nächste Rechnung in folgender Höhe:

(a) Verfügbarkeit unter 99 %, aber mindestens 97 %: 5 % der monatlichen Vergütung;

(b) Verfügbarkeit unter 97 %, aber mindestens 95 %: 10 % der monatlichen Vergütung;

(c) Verfügbarkeit unter 95 %: 25 % der monatlichen Vergütung sowie ein Sonderkündigungsrecht des Kunden.

11.6 Geltendmachung.

Der Kunde muss Gutschriften innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Ende des betroffenen Kalendermonats in Textform geltend machen; die Versäumung der Frist berührt nur den Anspruch auf die pauschale Gutschrift, nicht weitergehende gesetzliche Rechte. Die maximale Gutschrift pro Kalendermonat ist auf die monatliche Nutzungsvergütung begrenzt. Gutschriften nach Ziffer 11.5 werden auf eine Minderung für denselben Zeitraum angerechnet. Weitergehende Schadensersatzansprüche nach Ziffer 14 bleiben unberührt.

11.7 Support.

Der Anbieter bietet technischen Support während der Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 9:00 bis 17:00 Uhr MEZ/MESZ, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Bayern) per E-Mail, Videokonferenz und Telefon.

11.8 Störungs- und Mängelanzeige.

Der Kunde zeigt dem Anbieter Störungen und Mängel der Plattform unverzüglich nach Kenntniserlangung in Textform an und unterstützt den Anbieter in zumutbarem Umfang bei der Eingrenzung und Reproduktion (§ 536c BGB). Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Anzeige, ist er zum Ersatz des hieraus entstehenden weitergehenden Schadens verpflichtet und kann Rechte wegen des Mangels nicht geltend machen, soweit diese auf der unterlassenen Anzeige beruhen (§ 536c Abs. 2 BGB).

11.9 Minderung.

Das Recht des Kunden zur Minderung wegen eines Mangels bleibt dem Grunde nach unberührt. Der Kunde kann eine Minderung jedoch nicht durch Abzug von der laufenden Vergütung durchsetzen; er ist auf die Rückforderung der überzahlten Vergütung nach Bereicherungsrecht (§ 812 BGB) verwiesen. Dies gilt nicht, soweit der Mangel vom Anbieter vorsätzlich oder arglistig herbeigeführt wurde oder die Minderungsberechtigung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

11.10 Keine Selbstvornahme.

Die Beseitigung von Mängeln der Plattform obliegt ausschließlich dem Anbieter. Ein Recht des Kunden zur Selbstvornahme mit Aufwendungsersatz (§ 536a Abs. 2 BGB) besteht nur, soweit die umgehende Beseitigung des Mangels zur Abwehr drohender erheblicher Schäden notwendig ist.

11.11 Verjährung von Mängelansprüchen.

Ansprüche des Kunden wegen Mängeln der Plattform verjähren in zwölf (12) Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht in den Fällen der Ziffer 14.1 sowie für Ansprüche im Sinne der Ziffer 14.9.

12. Vergütung und Zahlungsbedingungen

12.1 Vergütung.

Die Vergütung für die Nutzung der Plattform richtet sich nach dem Angebot. Soweit nichts anderes vereinbart ist, setzt sich die Vergütung aus einer nutzerbasierten Lizenzgebühr, einer Service-Pauschale und gegebenenfalls einer Hosting-Gebühr zusammen.

12.2 Fälligkeit.

Die Vergütung ist je Abrechnungszeitraum im Voraus zu entrichten. Sie ist zum fünften (5.) Werktag des jeweiligen Abrechnungszeitraums fällig, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist.

12.3 Preise.

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

12.4 Zahlungsart.

Die Zahlung erfolgt nach Wahl der Parteien im Angebot per SEPA-Lastschriftverfahren oder per Überweisung nach Rechnungstellung. Im Falle des Lastschriftverfahrens erteilt der Kunde dem Anbieter ein SEPA-Lastschriftmandat. Wird die Lastschrift mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund einer vom Kunden zu vertretenden Angabe einer falschen Bankverbindung nicht eingelöst, hat der Kunde die durch die Rückbuchung entstehenden Gebühren zu tragen.

12.5 Zahlungsverzug.

Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun (9) Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

12.6 Leistungsverweigerungsrecht.

Befindet sich der Kunde mit der Zahlung eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung für zwei (2) aufeinanderfolgende Monate in Verzug, ist der Anbieter nach fruchtloser Mahnung mit angemessener Fristsetzung berechtigt, die Leistung bis zur vollständigen Zahlung einzustellen oder das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.

12.7 Preisanpassungen.

Der Anbieter ist berechtigt, die Vergütung mit Wirkung zum Beginn des jeweils folgenden Vertragsjahres anzupassen. Preisanpassungen kündigt der Anbieter mindestens sechs (6) Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform an. Im Falle einer Preiserhöhung ist der Kunde berechtigt, den Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu kündigen; hierauf wird der Anbieter in der Ankündigung ausdrücklich hinweisen. Kündigt der Kunde nicht, gilt die angepasste Vergütung ab dem angekündigten Zeitpunkt. Bei einer nachhaltigen Senkung der für die Leistungserbringung maßgeblichen Gesamtkosten wird der Anbieter Preissenkungen nach denselben Maßstäben an den Kunden weitergeben.

13. Vertragsdauer und Kündigung

13.1 Vertragsbeginn.

Der Vertrag beginnt mit dem im Angebot vereinbarten Datum oder, falls kein Datum vereinbart wurde, mit der Freischaltung des Zugangs zur Plattform.

13.2 Mindestvertragslaufzeit.

Die Mindestvertragslaufzeit beträgt zwölf (12) Monate, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist.

13.3 Ordentliche Kündigung.

Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils um weitere zwölf (12) Monate, sofern er nicht mit einer Frist von drei (3) Monaten zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt wird.

13.4 Außerordentliche Kündigung.

Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

(a) eine Partei wesentliche Vertragspflichten trotz Abmahnung in Textform und Fristsetzung wiederholt verletzt;

(b) über das Vermögen einer Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird;

(c) der Kunde die Plattform in erheblichem Umfang für rechtswidrige Zwecke nutzt;

(d) der Kunde mit der Zahlung eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung für zwei (2) aufeinanderfolgende Monate trotz Mahnung mit angemessener Fristsetzung in Verzug ist.

Eine außerordentliche Kündigung des Kunden wegen Nichtgewährung oder Entzugs des vertragsgemäßen Gebrauchs setzt voraus, dass der Kunde dem Anbieter den Mangel gemäß Ziffer 11.8 angezeigt und ihm erfolglos eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt hat, es sei denn, die Fristsetzung ist nach § 543 Abs. 3 Satz 2 BGB entbehrlich.

13.5 Form der Kündigung.

Die Kündigung bedarf der Schriftform oder der Textform (E-Mail).

13.6 Folgen der Beendigung.

Mit Beendigung des Vertrags endet das Recht des Kunden zur Nutzung der Plattform. Kündigt der Anbieter den Vertrag außerordentlich aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund, kann der Anbieter Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen; dieser umfasst insbesondere die bis zum nächstmöglichen ordentlichen Beendigungstermin geschuldete Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen (insbesondere ersparter nutzungsabhängiger Kosten für KI-Dienste und Hosting). Bereits geleistete Vorauszahlungen werden angerechnet. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Regelungen zum Datenexport und zur Datenlöschung in Ziffer 18 bleiben unberührt.

14. Haftung

14.1 Unbeschränkte Haftung.

Der Anbieter haftet unbeschränkt:

(a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit;

(b) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen;

(c) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes;

(d) im Rahmen ausdrücklich übernommener Garantien;

(e) bei arglistig verschwiegenen Mängeln.

14.2 Beschränkte Haftung bei leichter Fahrlässigkeit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Anbieter der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf; hierzu zählen insbesondere:

(a) die Bereitstellung und der Betrieb der Plattform gemäß der vereinbarten Verfügbarkeit;

(b) die Einhaltung der vereinbarten Datenschutz- und Sicherheitsstandards;

(c) die Gewährleistung der Vertraulichkeit der übermittelten Daten.

14.3 Haftungsausschluss für sonstige leichte Fahrlässigkeit.

Im Übrigen ist eine Haftung des Anbieters für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

14.4 Haftungshöchstbetrag.

In den Fällen der Ziffer 14.2 ist die Haftung je Schadensereignis begrenzt auf die Summe der vom Kunden in den zwölf (12) Monaten vor dem schadensbegründenden Ereignis gezahlten Vergütung, mindestens jedoch auf 50.000 EUR. Für sämtliche Schadensereignisse eines Vertragsjahres ist die Haftung insgesamt auf das Zweifache dieses Betrages begrenzt. Die Begrenzungen nach dieser Ziffer gelten nicht in den Fällen der Ziffer 14.1 sowie nicht für Ansprüche im Sinne der Ziffer 14.9.

14.5 Verschuldensunabhängige Haftung.

Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters auf Schadensersatz für bei Vertragsschluss bereits vorhandene Mängel der Plattform (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) ist ausgeschlossen; die Haftung für zu vertretende Mängel bleibt unberührt.

14.6 KI-generierte Outputs.

Die inhaltliche Richtigkeit von Outputs ist keine vereinbarte Beschaffenheit der Leistung (Ziffer 4.3). Eine Haftung des Anbieters für Schäden aus der Verwendung inhaltlich unzutreffender, unvollständiger oder ungeeigneter Outputs kommt daher nur in Betracht, soweit der Anbieter die ihn treffenden Pflichten – insbesondere die Hinweis- und Transparenzpflichten nach Ziffer 4 sowie die Pflicht zu sorgfältiger Auswahl, Anbindung und Betrieb der KI-Dienste – verletzt hat. Die Ziffern 14.1 bis 14.4 bleiben unberührt.

14.7 Mitverschulden.

Dem Anbieter bleibt die Einrede des Mitverschuldens gemäß § 254 BGB unbenommen. Ein Mitverschulden des Kunden liegt insbesondere vor bei:

(a) unterlassener oder unzureichender Prüfung von KI-generierten Outputs vor deren Verwendung;

(b) Verwendung von Outputs für Zwecke, für die diese erkennbar nicht geeignet sind;

(c) Verletzung der Pflicht zur Sicherstellung ausreichender KI-Kompetenz gemäß Ziffer 4.5;

(d) unterlassener oder unzureichender Datensicherung durch den Kunden (Ziffer 7.9, Ziffer 10).

14.8 Haftung für Datenverlust.

Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur bis zu dem Betrag, der für die Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden angefallen wäre. Die vertragsgemäße automatische Löschung nach Ziffer 10.2 stellt keinen Datenverlust dar.

14.9 Ansprüche nach der DSGVO.

Ansprüche betroffener Personen aus Art. 82 DSGVO sowie die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeitsverteilung nach der AVV bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.

14.10 Haftung für Dritte.

Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der Gesellschafter, gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Mitarbeiter des Anbieters.

15. Datenschutz und Datensicherheit

15.1 Auftragsverarbeitung.

Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab, die diesen AGB als Anlage beigefügt ist. Die AVV wird mit Vertragsschluss wirksam.

15.2 Datenschutzerklärung.

Ergänzende Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Anbieters, abrufbar unter https://intra-ai.de/datenschutz.

15.3 Technische und organisatorische Maßnahmen.

Der Anbieter trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten des Kunden. Die konkreten Maßnahmen sind als Anlage zur AVV dokumentiert.

15.4 Verschlüsselung.

Der Anbieter gewährleistet:

(a) die Verschlüsselung von Daten bei der Übertragung über öffentliche Netze mittels TLS 1.3 oder einer gleichwertigen Verschlüsselungstechnologie nach dem Stand der Technik;

(b) die Verschlüsselung von gespeicherten Daten (at rest) mittels AES-256 oder einer gleichwertigen Verschlüsselungstechnologie, einschließlich nutzerindividueller Schlüssel für Konversationsinhalte und Dateien.

15.5 Verarbeitungsort und Drittlandübermittlung.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Verantwortungsbereich des Anbieters erfolgt ausschließlich innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Eine Übermittlung in Drittländer durch den Anbieter findet nur statt, sofern dies mit dem Kunden ausdrücklich vereinbart wurde und die Anforderungen der Art. 44 ff. DSGVO eingehalten werden. Bei optionalen KI-Diensten von Anbietern mit Konzernsitz außerhalb der EU (Ziffer 3.5 (b)) erfolgt die Datenverarbeitung in Rechenzentren innerhalb der EU; der Kunde wird vor Aktivierung über den Anbieter und die vertraglichen Garantien informiert. Vom Kunden bzw. seinen Nutzern veranlasste Übermittlungen an Drittdienste (Ziffer 8) und externe Suchdienste (Ziffer 7.3) sind von den Sätzen 1 und 2 nicht erfasst; insoweit gilt Ziffer 8.2.

15.6 Unterauftragnehmer (Subprozessoren).

Der Kunde erteilt dem Anbieter die allgemeine Genehmigung zum Einsatz der in der Subunternehmerliste zur AVV aufgeführten Unterauftragnehmer. Der Anbieter informiert den Kunden mindestens vier (4) Wochen vor jeder beabsichtigten Hinzuziehung oder Ersetzung eines Unterauftragnehmers in Textform; der Kunde kann der Änderung aus wichtigem datenschutz- oder berufsrechtlichem Grund widersprechen. Widerspricht der Kunde berechtigt und ist dem Anbieter die Leistungserbringung ohne den betreffenden Unterauftragnehmer nicht zumutbar, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einem (1) Monat zum Monatsende zu kündigen. Die Einzelheiten regelt die AVV.

15.7 Datenhoheit.

Die vom Kunden eingegebenen Daten bleiben dem Kunden zugeordnet. Der Anbieter erwirbt keinerlei Rechte an den Daten des Kunden über die zur Leistungserbringung erforderlichen Verarbeitungsbefugnisse hinaus.

16. Geheimhaltung

16.1 Vertrauliche Informationen.

Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur für Zwecke der Durchführung dieses Vertrages zu verwenden. Vertrauliche Informationen sind alle Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt.

16.2 Dauer.

Die Geheimhaltungspflicht gilt für die Dauer des Vertragsverhältnisses sowie für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren nach dessen Beendigung. Für Geschäftsgeheimnisse im Sinne des § 2 Nr. 1 GeschGehG gilt die Geheimhaltungspflicht darüber hinaus, solange die Geheimniseigenschaft fortbesteht.

16.3 Ausnahmen.

Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die:

(a) zum Zeitpunkt der Übermittlung bereits öffentlich bekannt waren oder danach ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich bekannt werden;

(b) der empfangenden Partei vor der Übermittlung bereits bekannt waren;

(c) der empfangenden Partei von einem Dritten ohne Verstoß gegen Geheimhaltungspflichten mitgeteilt wurden;

(d) von der empfangenden Partei nachweislich unabhängig und ohne Nutzung vertraulicher Informationen entwickelt wurden;

(e) aufgrund gesetzlicher Vorschriften, behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung offengelegt werden müssen; die empfangende Partei wird die offenlegende Partei hierüber – soweit rechtlich zulässig – vorab informieren.

16.4 Beschäftigte und Berater.

Die Parteien dürfen vertrauliche Informationen an ihre Beschäftigten und Berater weitergeben, soweit dies zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist und die Empfänger einer entsprechenden Geheimhaltungspflicht unterliegen.

17. Leistungsänderungen und Änderungen dieser AGB

17.1 Änderungsrecht des Anbieters.

Der Anbieter behält sich vor, die angebotenen Leistungen zu ändern:

(a) soweit dies zur Erfüllung einer geänderten Rechtslage erforderlich ist;

(b) soweit dies zur Umsetzung einer gegen den Anbieter gerichteten gerichtlichen Entscheidung oder behördlichen Anordnung erforderlich ist;

(c) soweit dies zur Schließung von Sicherheitslücken erforderlich ist;

(d) soweit die Änderung ausschließlich vorteilhaft für den Kunden ist;

(e) soweit die Änderung rein technischer oder prozessualer Natur ist und keine wesentlichen Auswirkungen auf die vertragsgemäße Nutzung hat.

17.2 Wesentliche Änderungen.

Bei wesentlichen Änderungen der Leistungen, die über die in Ziffer 17.1 genannten Fälle hinausgehen, wird der Anbieter den Kunden mindestens acht (8) Wochen vor dem geplanten Änderungszeitpunkt in Textform informieren. Der Anbieter wird den Kunden in der Mitteilung auf sein Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen hinweisen.

17.3 Widerspruchsrecht.

Widerspricht der Kunde einer wesentlichen Änderung nicht innerhalb von sechs (6) Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gilt die Änderung als genehmigt. Im Falle eines Widerspruchs hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des geplanten Inkrafttretens der Änderung.

17.4 Technische Anpassungen.

Technische Anpassungen, die zur Gewährleistung der Interoperabilität oder Sicherheit erforderlich sind, stellen keine Leistungsänderung im Sinne dieser Ziffer dar.

17.5 Änderungen dieser AGB.

Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies aufgrund von Änderungen der Rechtslage oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung, aufgrund nicht vom Anbieter veranlasster Änderungen technischer oder regulatorischer Rahmenbedingungen oder zur Schließung nachträglich erkannter Regelungslücken erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Änderungen wesentlicher Hauptleistungspflichten sowie des vertraglichen Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung (insbesondere der Vergütung) sind über diese Ziffer ausgeschlossen. Der Anbieter kündigt Änderungen mindestens sechs (6) Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform an und weist dabei in hervorgehobener Form auf das Widerspruchsrecht und die Folgen unterbliebenen Widerspruchs hin. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs (6) Wochen nach Zugang der Ankündigung, gelten die geänderten AGB als genehmigt. Im Falle des Widerspruchs wird das Vertragsverhältnis zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt; der Anbieter ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag ordentlich zum nächstmöglichen Termin zu kündigen.

18. Anbieterwechsel und Exit-Management

18.1 Datenexport während der Laufzeit.

Die Plattform stellt dem Kunden Self-Service-Funktionen zum Export seiner Inhalte (insbesondere Konversationen und hochgeladene Originaldateien) in gängigen, maschinenlesbaren Formaten zur Verfügung.

18.2 Datenexport bei Vertragsende.

Bei Beendigung des Vertrages stellt der Anbieter dem Kunden auf Anfrage innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Zugang des Verlangens sämtliche exportierbaren Daten in einem maschinenlesbaren Standardformat (JSON, CSV oder XML; hochgeladene Dateien im Originalformat) zur Verfügung. Der Export erfasst die zu diesem Zeitpunkt auf der Plattform vorhandenen Inhalte; bereits nach Ziffer 10.2 vertragsgemäß gelöschte Inhalte sind vom Export ausgenommen.

18.3 Übergangsfrist.

Die Übergangsfrist für den Datenexport beträgt dreißig (30) Kalendertage ab Vertragsende. Auf Wunsch des Kunden kann diese Frist einmalig um bis zu drei (3) Monate verlängert werden.

18.4 Unterstützung beim Anbieterwechsel.

Der Anbieter unterstützt den Kunden auf Wunsch bei der Migration zu einem anderen Anbieter. Diese Unterstützungsleistung wird nach Aufwand zu einem Stundensatz gemäß der jeweils gültigen Preisliste des Anbieters abgerechnet.

18.5 Datenlöschung.

Nach Ablauf der Übergangsfrist und erfolgtem Datenexport – oder nach Ablauf von dreißig (30) Tagen nach Vertragsende, sofern kein Datenexport verlangt wurde – löscht der Anbieter sämtliche Daten des Kunden unwiderruflich, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. In Sicherungskopien enthaltene Daten werden spätestens mit dem nächsten Backup-Zyklus, d. h. innerhalb von weiteren dreißig (30) Tagen, endgültig gelöscht. Der Anbieter bestätigt dem Kunden die Löschung auf Verlangen in Textform.

18.6 Keine Ausstiegsentgelte.

Für den Datenexport in maschinenlesbaren Standardformaten werden keine gesonderten Entgelte erhoben.

19. Schlussbestimmungen

19.1 Form; Vorrang der Individualabrede.

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform, soweit in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist. Individuell ausgehandelte Vertragsabreden haben stets Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB) und bedürfen keiner Form.

19.2 Abtretung.

Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters in Textform auf Dritte übertragen; die Zustimmung darf nur aus sachlichem Grund verweigert werden. Abtretungen an mit dem Kunden verbundene Unternehmen (§§ 15 ff. AktG) bedürfen keiner Zustimmung. § 354a HGB bleibt unberührt.

19.3 Aufrechnung und Zurückbehaltung.

Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif oder unbestritten sind. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

19.4 Höhere Gewalt.

Ereignisse höherer Gewalt (insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terrorakte, Epidemien und Pandemien, behördliche Anordnungen, großflächige Ausfälle von Strom- oder Telekommunikationsnetzen, Arbeitskampfmaßnahmen bei Dritten), die der Anbieter nicht zu vertreten hat und die die Leistungserbringung vorübergehend unmöglich machen oder wesentlich erschweren, befreien den Anbieter für die Dauer des Ereignisses zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit von der betroffenen Leistungspflicht. Die Parteien informieren einander unverzüglich über Eintritt und voraussichtliche Dauer. Für den Zeitraum, in dem die Plattform aufgrund höherer Gewalt nicht bereitgestellt wird, entfällt die anteilige Vergütungspflicht des Kunden. Dauert das Ereignis länger als sechzig (60) Tage ununterbrochen an, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag außerordentlich in Textform zu kündigen.

19.5 Anwendbares Recht.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

19.6 Gerichtsstand.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist München, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Anbieter ist daneben berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

19.7 Teilunwirksamkeit.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

19.8 Vertragsbestandteile und Rangfolge.

Bei Vertragsschluss werden folgende Dokumente Vertragsbestandteil in nachstehender Rangfolge:

(a) das individuelle Angebot einschließlich etwaiger Anlagen;

(b) die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) einschließlich der Anlage zu den technisch-organisatorischen Maßnahmen (TOM) und der Subunternehmerliste;

(c) diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Bei Widersprüchen zwischen diesen Dokumenten gilt die vorstehende Rangfolge. Die Datenschutzerklärung des Anbieters dient der Information nach Art. 13, 14 DSGVO und ist kein Vertragsbestandteil.

Kontakt

Intra AI GbR

Drachenfelsstraße 9

80997 München

Deutschland

Geschäftsführende Gesellschafter: Simon Klimaszyk, Jan Skarbecki

E-Mail: info@intra-ai.de

Telefon: +49 1522 7123588

Diese AGB wurden zuletzt aktualisiert im Juni 2026.